Verpflichtendes Betriebspraktikum
Ziel?
Ziel des Praktikums ist es, den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, in die betriebliche Praxis bestimmter Ausbildungsberufe hineinzuschnuppern, um „erste“ praktische Informationen und Erfahrungen für die eigene Berufswahl zu gewinnen. Darüber hinaus ist das Praktikum eine gute Möglichkeit, um für eine eventuelle spätere Bewerbung persönliche Kontakte zu Betrieben zu knüpfen.
Das Betriebspraktikum in der 8. Klasse findet immer gegen Ende des Schuljahres statt. Den aktuellen Termin für das laufende Schuljahr findest du auf der Vorder- und Rückseite des Flyers, welcher im Dezember ausgegeben wird.
Organisation?
Die Schülerinnen und Schüler erhalten zu Beginn des Schuljahres alle notwendigen Unterlagen für die Organisation des Praktikums. Die Unterlagen (Informationsschreiben für Betriebe, Bewerbungsvordruck, Anmeldeformular) werden den Schülerinnen und Schülern digital (Teams + Outlook) bereitgestellt.
Nach erfolgreicher Bewerbung ist das Anmeldeformular am Freitag im Sekretariat abzugeben. Daraufhin erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Praktikumsbestätigung per Mail für den Betrieb.
Diese Praktikumsbestätigung muss vom Betrieb bestätigt werden und nach Ablauf des Praktikums wieder an Herrn Köhler zurückgegeben werden. Sie dient als Nachweis über das abgeleistete Praktikum.
Versicherung?
Ein Betriebspraktikum gilt nach dem BayEUG als sonstige Schulveranstaltung. Daher gilt auch für angemeldete und über die Schule organisierte Praktika die gesetzliche Unfallversicherung.
Für die Zeit der Teilnahme ist nach der Bayerischen Schulordnung eine Schülerhaftpflichtversicherung von der Schule im Namen der Schülerinnen und Schüler abzuschließen. Eine private Haftpflichtversicherung genügt nicht!
Wir werden diese Versicherung über unseren Schulträger, das Schulwerk der Diözese Augsburg für jede Schülerin und jeden Schüler abschließen. Der Versicherungsbeitrag ist in Ihrem Schulgeld enthalten.
Weitere Praktika?
Aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist die Beschäftigung von Kindern (alle unter 15 Jahren) verboten! Dies betrifft in der Regel alle Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgangsstufe. Die einzige Ausnahme für dieses Verbot ist ein Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht, das von der Schule organisiert wird. Damit sind auch alle weiteren Praktika für Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Rahmen von selbst organisierten Betriebspraktika während der Ferien unzulässig. Damit unsere Schülerinnen und Schüler aber weitere praxisorientierte Erfahrungen sammeln können, haben wir in der 9. Jahrgangsstufe entsprechende Regelungen und eine Organisation für die Ferienzeiträume getroffen. Darüber informieren wir sie dann zu Beginn des nächsten Schuljahres.
Kontakt?
Juergen.Koehler@bonareal.de